Erbrecht

Zuletzt aktualisiert am 13. August 2021 von Dr. jur. Stephan Seitz

Vermächtnis: Belastung des Erben und der Erbengemeinschaft

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  • Der Vermächtnisnehmer erhält einen oder mehrere Gegenstände aus der Erbschaft. Er wird aber gerade nicht Erbe
  • Das Vermächtnis gibt dem Erblasser die Möglichkeit, einerseits die Verteilung seines Vermögens detaillierter zu regeln und andererseits einzelnen Personen als Zeichen etwas zukommen zu lassen
  • Neben dem Vermächtnis gibt es auch noch das sog. Vorausvermächtnis. Hier erhält eine Person, die auch Erbe wird, einen bestimmten Gegenstand aus der Erbschaft zugewiesen


Dr. Stephan Seitz
Hier schreibt Dr. jur. Stephan Seitz

Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Der Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung sowie zur Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Welchen Zweck hat ein Vermächtnis?

Ein Testament bietet die Gewissheit, dass der „letzte Wille“ über den Tod hinaus respektiert wird. Vielfach besteht der Wunsch, ein Testament noch individueller und persönlicher zu gestalten. Ein Werkzeug dafür ist das Vermächtnis. Das Gesetz versteht eine solche Verfügung als die „Zuwendung eines Vermögensvorteils von Todes wegen“. Sie ist Bestandteil eines Testaments oder eines Erbvertrages. Derjenige, der bedacht wird, ist der Vermächtnisnehmer.

Wer kann Vermächtnisnehmer sein?

Als Vermächtnisnehmer kommt jede natürliche (Sie und ich) oder juristische Person, beispielsweise ein rechtsfähiger Verein oder eine gemeinnützige Einrichtung in Betracht. Stirbt die bedachte Person vor Eintritt des Erbfalls, wird die Verfügung allerdings unwirksam. Die bedachte Person braucht zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht gezeugt worden zu sein, so dass auch das Enkelkind im Mutterleib bereits Vermächtnisnehmer werden kann.

Was kann vermacht werden?

Gegenstand einer solchen Verfügung können Vermögenswerte jedweder Art sein. In Betracht kommen Geldbeträge, ein Auto, eine Immobilie oder ein Wertpapierdepot. Der Erblasser kann auch auf eine Forderung verzichten, indem die bedachte Person ein vom Erblasser gewähltes Darlehen nicht mehr zurückzuzahlen braucht.

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Welche Konsequenzen hat die Zuwendung im Wege des Vermächtnisses?

Die Zuwendung begründet für die bedachte Person das Recht, im Erbfall vom Erben oder bei einer Mehrheit von Erben von der Erbengemeinschaft die Leistung des vermachten Gegenstandes zu verlangen. Umgekehrt ist der Erbe verpflichtet, im Erbfall dem Vermächtnisnehmer den zugedachten Vermögenswert bedingungslos und ohne Abstriche auszuhändigen. Der Vermächtnisnehmer kann sein Recht einfordern, sobald er Kenntnis vom Erbfall erhält. Allerdings kann der Erblasser die Fälligkeit auch auf einen späteren, möglichst genau bestimmten Zeitpunkt, hinausschieben.

Eine Zuwendung dieser Art beinhaltet für den Vermächtnisnehmer Vorteile. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe und damit kein Mitglied der Erbengemeinschaft. Er braucht sich nicht darum zu kümmern, wie der Nachlass aufgeteilt wird, er braucht sich nicht mit den anderen Erben um den Nachlass zu streiten und haftet auch nicht für eventuelle Verbindlichkeiten des Erblassers.

Wie sollte ein Vermächtnis formuliert werden?

Um Unstimmigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Erblasser in seinem Testament unmissverständlich formulieren, dass er eine bestimmte Person nicht als Erben, sondern als Vermächtnisnehmer bedenken möchte. Mit den Worten „ich vermache …“ stellt er klar, dass er ihn als Vermächtnisnehmer bedenken möchte. Worte wie „vererben“ oder „mein Erbe wird …“ , deuten auf eine Erbschaft hin.

Ob in Zweifelsfällen nun ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung vorliegt, hängt davon ab, ob der Erblasser eine Person unmittelbar am Nachlass und damit als Erbe beteiligen wollte oder ob er ihm nur einen Anspruch verschaffen wollte, dass ihm ein bestimmter Vermögenswert überlassen wird. Nach dem Gesetz ist im Zweifel ein Vermächtnis anzunehmen, wenn nur einzelne Vermögenswerte zugewendet werden. Eine Erbschaft hingegen hat den gesamten Nachlass im Auge.

Vermächtnis

Welche Formen des Vermächnisses gibt es?

Beim Verschaffungsvermächtnis kann der Erblasser bestimmen, dass der Erbe verpflichtet ist, der bedachten Person einen bestimmten Gegenstand (z.B. ein Fahrzeug) auf Kosten des Nachlasses zu verschaffen. Das Wahlvermächtnis beinhaltet, dass die bedachte Person von mehreren Gegenständen wahlweise einen davon erhalten soll (z.B. Vermächtnisnehmer darf aus der Gemäldesammlung ein Bild auswählen). Beim Zweckvermächtnis legt der Erblasser fest, dass der Erbe die Leistung bestimmt (z.B. Enkelkind soll aus dem Nachlass einen angemessenen oder bestimmten Geldbetrag zum Zwecke seines Studiums erhalten).

Das Vorausvermächtnis ist eine Verfügung zugunsten eines gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben. Der Erbe erhält dieses Vorausvermächtnis ohne Anrechnung auf seinen Erbteil zusätzlich und vorab aus dem Nachlass. Erst der verbleibende Nachlass ist dann Grundlage für die Berechnung der Erdquoten mehrerer Erben. Der Erbe erhält das Vorausvermächtnis auch dann, wenn er die Erbschaft ausschlägt. Wer also einen von mehreren Erben gegenüber den anderen bevorzugen und ihm einen bestimmten Vermögenswert zukommen lassen möchte, kann ein Vorausvermächtnis anordnen.

Was ist das Besondere an einer Zuwendung im Wege des Vermächtnisses?

Wem die bloße Erbeinsetzung als zu pauschal erscheint, kann mit einer gesonderten Verfügung genau bestimmen, wer was und zu welchem Zweck aus seinem Vermögen erhalten soll. Der Erblasser kann demjenigen, den er bedenken möchte, danken, dass er ihn vielleicht im Leben begleitet, ihn gepflegt und Interesse und Teilhabe an seinem Leben gezeigt hat. Ein Vermächtnis ist wie ein Zeugnis. Derjenige, der die Zuwendung erhält, darf sich ausgezeichnet fühlen. Welche Motive auch immer maßgebend sind, ein Vermächtnis ist das ideale Werkzeug, individuelle Wünsche testamentarisch umzusetzen.


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