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Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2023 von Dr. jur. Stephan Seitz

Erbteil verkaufen in München: Das sollten Sie wissen!

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft, beispielsweise in München, stellt sich früher oder später die Frage, ob man seinen Erbteil in München verkaufen möchte. Die Hintergründe können vielfältig sein. Man hat als Miterbe nicht nur die Vermögenspositionen bzw. Aktiva des Erblassers übernommen, sondern muss sich auch um die Verwaltung der Erbengemeinschaft kümmern. Dies ist regelmäßig mit Aufwand und ganz besonders auch mit Kosten verbunden. Auch kann die Gefahr eintreten, dass man mit Eigenvermögen für Erblasserverbindlichkeiten haftbar gemacht wird.

Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite


Dr. Stephan Seitz
Hier schreibt Dr. jur. Stephan Seitz

Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Der Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung sowie zur Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Verkauf des Erbteils in München

Sind in der Münchner Erbengemeinschaft Altbauten, Grundstücke im Stadtgebiet oder andere Immobilien enthalten, so bieten sich dem Erben Optionen, die Verwaltungsaufwände und –kosten nicht unbedingt langfristig zu tragen. Vielmehr hat er die realistische Möglichkeit, seinen Erbteil zu verkaufen. Der äußerst angespannte und teilweise auch überhitzte Immobilienmarkt in München bietet für Miterben besondere Möglichkeiten.

Aufgrund der gesamthänderischen Bindung kann der Miterbe allerdings nicht einen in der Erbengemeinschaft enthaltenen Altbau oder ein Grundstück isoliert verkaufen. Er kann allein seine Position innerhalb der Erbengemeinschaft weiterveräußern, denn er ist im Wege der Gesamthandsgemeinschaft gebunden.

Erbteil München

Als potentieller Verkäufer eines Erbteils ist natürlich fraglich, wer Interesse haben könnte sich in eine Erbengemeinschaft mit allen Risiken, Problemen und Unsicherheiten einzukaufen. Einfach beantwortet hängt dies vom möglichen Upside, dem in der Erbengemeinschaft vorhandenen Vermögen und ggf. weiteren Chancen, ab.

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  • Option 1: Ihren Erbanteil können Sie jederzeit verkaufen, Sie müssen keine Erlaubnis der Miterben einholen; mit dem Verkauf verlassen Sie die Erbengemeinschaft und bekommen den Verkaufserlös auf Ihr Konto
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Immobilienmarkt München

Bezogen auf den Immobilienmarkt in München, kann der Verkauf des Erbteils eine besondere Spannung erhalten. Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB in den letzten Jahren steigen die Preise für Immobilien, Grundstücke und ganz besonders Altbauten exorbitant. Hält man als Miterbe einen Anteil an beispielsweise einem Altbau in München, so gibt es viele Interessenten, die über einen Kauf des Erbteils gerne in die Erbengemeinschaft einstiegen würden. Denn dies erlaubt ihnen Mitsprachemöglichkeiten, Einfluss auf Entscheidungen und vor allem ein Mitwirken am weiteren Schicksal der Immobilien. Denn wie schon ausgeführt, der Münchner Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren extrem nach oben entwickelt. Und alle Anzeichen stehen weiter auf Wachstum.


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