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Zuletzt aktualisiert am 16. August 2021 von Dr. jur. Stephan Seitz

Erbengemeinschaft und Anwalt: als Miterbe professionellen Rechtsrat finden

5 Minuten sinnvoll investierte Lesezeit
 
Erbe werden Sie von allein. Der Eintritt des Erbfalls macht Sie zum neuen Eigentümer des Nachlasses. Sind Sie Alleinerbe, können Sie mit dem Nachlass nach Belieben verfahren. Sind Sie hingegen nur einer von mehreren Erben, finden Sie sich als Miterbe in einer Erbengemeinschaft wieder. Im günstigsten Fall wickeln Sie den Nachlass im gegenseitigen Einvernehmen ab, sog. Erbauseinandersetzung. Sind die Umstände jedoch weniger günstig, werden aus Verwandten und Bekannten plötzlich Gegner, die sich die Rosinen aus dem Nachlass herauspicken wollen oder eigene Vorstellungen haben, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist. Dann kann es sein, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe keine Lösung finden. Für Sie stellt sich die Frage, wo Sie professionelle Unterstützung finden, was ein Anwalt für Sie tun kann und wie Sie den passenden Anwalt richtig beauftragen.


Dr. Stephan Seitz
Hier schreibt Dr. jur. Stephan Seitz

Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Der Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung sowie zur Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Warum sind Erbengemeinschaften so konfliktträchtig?

In einer Erbengemeinschaft ist jeder Miterbe nur Teil der Gemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Als Sondervermögen ist er von Ihrem privaten Vermögen getrennt zu betrachten.

Über Nachlassgegenstände können die Miterben nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Diese gesetzlichen Vorgaben führen dazu, dass Sie als einzelner Miterbe kein Recht haben, beispielsweise das zum Nachlass gehörende Kraftfahrzeug des Erblassers eigenständig zu verkaufen. Sie können das Kfz allenfalls im gegenseitigen Einvernehmen mit allen Miterben verwerten. Verweigert ein Miterbe seine Zustimmung, kann das Fahrzeug nicht verkauft werden. Gerade in Erbengemeinschaften haben einzelne Miterben bisweilen eigenwillige Vorstellungen darüber, wie mit einzelnen Nachlassgegenständen zu verfahren ist. Noch schwieriger wird es, wenn das Schicksal einer Immobilie zur Debatte steht. Im einfachsten Fall wird die Immobilie verkauft, im schwierigsten Fall mündet die Auseinandersetzung in einer oft ruinösen Teilungsversteigerung.

Erbengemeinschaften sind nicht auf Dauer angelegt. Sie sind auf Abwicklung ausgerichtet. Als Miterbe können Sie darauf bestehen, dass die Erbengemeinschaft „auseinandergesetzt“ wird. Dies bedeutet, dass die Nachlasswerte „versilbert“ werden und die Erbengemeinschaft letztlich aufgelöst wird. Der Weg zu diesem Ziel ist oft außerordentlich schwierig und wird teils durch rechtliche, teils durch emotionale Vorbehalte und Einwände blockiert. Insoweit ist es naheliegend, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Abwicklung der Erbengemeinschaft vorantreibt.

Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

Den „richtigen“ Rechtsanwalt gibt es nicht. Auch Anwälte können nicht zaubern und nicht unbedingt reparieren, was Mandanten und deren Lebensumstände angerichtet haben. Anwälte können aber den Weg ebnen, Lösungen zu finden. Um den für Ihre Situation richtigen Anwalt zu finden, können Sie online recherchieren und Bewertungen in Anwaltsprofilen auswerten, bei der Anwaltskammer nachfragen oder auf die Empfehlung Ihrer Bekannten oder Nachbarn vertrauen. Vor allem Rechtsanwälte, die sich mit Ihrem Internetaufritt und Kanzleimarketing* beschäftigen, können Sie zuverlässig auf Google finden. Letztlich ist es so, dass Sie mit dem Anwalt als Person zurechtkommen müssen. Erfahrungen mit Anwälten sind meist eher subjektiv und beziehen sich auf Einzelfälle. Um den richtigen Anwalt zu finden, sollten Sie darauf achten, dass der Anwalt Erfahrungen im Erbrecht hat. Im Idealfall dokumentiert er seine Erfahrung damit, dass er sich als „Fachanwalt für Erbrecht“ bezeichnen darf und auch damit wirbt, dass er vorzugsweise im Erbrecht tätig ist. Wenn Sie im persönlichen Gespräch Ihr Anliegen vortragen, sollten Sie schnell feststellen, ob der Anwalt Ihre Erwartungen erfüllt. Fühlen Sie sich in der Kanzlei nicht gut aufgehoben, dessen Sie den nächsten Anwalt.

Was kann ein Anwalt für mich tun?

Haben Sie den passenden Anwalt gefunden, wird er in einem möglichst persönlichen Gespräch und nach Sichtung aller notwendigen Unterlagen eine erste Einschätzung abgeben, wie die Situation zu beurteilen ist. Möglicherweise betrachten Sie die Gegebenheiten selbst sehr subjektiv und emotional. Dann ist es vorteilhaft, wenn der Anwalt als außenstehender Dritter aus Ihrem Vortrag all das herausfiltert, was aus rechtlicher Sicht relevant ist und was für die rechtliche Einschätzung des Sachverhalts eher keine Rolle spielt. Sie bekommen also eine objektive Sicht auf die Gegebenheiten. Nur nach Maßgabe einer objektiven Beurteilung lässt sich einschätzen, was Sie in Ihrer Situation tun können und wie Sie mit Ihren Miterben verhandeln sollten.

Anwalt Rechtsanwalt

Wer sollte den Rechtsanwalt beauftragen?

Geht es nur darum, dass Sie Ihre Sicht der Dinge gegenüber Ihren Miterben vertreten möchten, beauftragen Sie den Rechtsanwalt allein und tragen auch allein dessen Gebühren. Im günstigsten Fall setzen Sie Ihre Sicht der Dinge durch und können den Kostenaufwand für Ihren Rechtsanwalt dem Nachlass anlasten.

Geht es aber darum, dass die Erbengemeinschaft insgesamt vertreten werden soll, sollte die Erbengemeinschaft mindestens mehrheitlich beschließen, dass ein Rechtsanwalt zu beauftragen ist. Beispiel: Der Erblasser hatte einem Bekannten ein Darlehen gewährt. Die Erbengemeinschaft fordert das Darlehen zurück. Der Dritte behauptet, der Erblasser habe ihm das Geld geschenkt. Es wäre dann Aufgabe des Rechtsanwalts, das Darlehen zurückzufordern und gegebenenfalls einzuklagen. Da es sich in diesem Fall um eine „Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung“ (§ 2038 BGB) handelt, ist jeder Miterbe verpflichtet, daran mitzuwirken, dass dieses Ziel erreicht wird. Sie können dann in der Erbengemeinschaft mehrheitlich beschließen, den Anwalt zu beauftragen. Der Beschluss eines Miterben allein wäre problematisch und wäre keine sichere Basis, um das Ziel zu erreichen.

Wer trägt die Kosten für den Rechtsanwalt?

Wurde der Anwalt ausschließlich in Ihrem Interesse tätig, tragen Sie auch die Kosten. Im günstigsten Fall geht der Kostenaufwand zu Lasten des Nachlasses. Sind Sie oder Ihr Ehegatte rechtsschutzversichert, tragen viele Versicherer die Gebühren für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt. Details lesen Sie in Ihrer Police nach. Ansonsten zahlen Sie für eine anwaltliche Erstberatung in Abhängigkeit von Qualität und Quantität der Beratung maximal 249 € Erstberatungsgebühr.

Beauftragt die Erbengemeinschaft den Anwalt, geht der Kostenaufwand auf jeden Fall zu Lasten des Nachlasses. Über den Nachlass wird jeder Miterbe anteilig an den Kosten beteiligt. Auch in diesem Fall kann der Anwalt eine Erstberatungsgebühr bis maximal 249 € abrechnen.


 

Ist Mediation eine Alternative?

Sie können sich gerichtlich mit Ihren Miterben streiten. Sofern das Gericht ein Urteil fällt, gibt es nicht immer einen klaren Sieger. Vor allem sind Gerichtsstreitigkeiten kostenträchtig und langwierig. Eine Alternative kann darin bestehen, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der ausweislich als Mediator tätig ist. Es gibt auch Nichtjuristen, die Sie als Mediator in Anspruch nehmen können. Da es sich in erbrechtlichen Angelegenheiten aber vorwiegend um Rechtsfragen handelt, ist es zweckmäßig, eine fachkundige Person, in der Regel also einen Rechtsanwalt, einzubeziehen.

Ein Mediator ist eine neutrale Person, der nicht die Interessen einer einzelnen Partei vertritt, sondern versucht, mit allen beteiligten Parteien ins Gespräch zu komme und deren Interessen herauszuarbeiten. Sein Ziel ist, auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken und einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden. Mediatoren werden nach Stundenhonorar unbezahlt. Wenn Sie eine qualitativ hochwertige Mediation erwarten, sollten Sie mit ca. 100 € Stundenhonorar rechnen.

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Alternative: Beziehen Sie statt einen Anwalt einen Notar als Vermittler ein

Auch der Gesetzgeber hat die Problematik von Erbengemeinschaften erkannt. In §§ 363 ff FamFG spricht er das „Verfahren in Teilungssachen“ an. Bei mehreren Erben hat ein Notar auf Antrag die Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Antragsberechtigt ist jeder Miterbe. Beantragen Sie die Vermittlung durch einen Notar Ihrer Wahl, lädt der Notar alle Beteiligten zu einem Verhandlungstermin. Im Idealfall verständigen Sie sich auf die einvernehmliche Auseinandersetzung des Nachlasses und beurkunden die Art der Teilung. Der Notar erstellt einen Auseinandersetzungsplan. Soweit sich bei den Verhandlungen Streitpunkte ergeben, wird der Notar das Verfahren bis zur Erledigung der Streitpunkte aussetzen. Genau darin liegt auch das Problem. Nicht jeder Notar hat die zeitliche Kapazität und das Interesse, Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu schlichten. In diesen Fällen kann es durchaus anzuraten sein, einen ausgebildeten Mediator einzubeziehen.

Fazit

Erbstreitigkeiten sind zwiespältig. Streitigkeiten sind meist kontraproduktiv. Oft sind sie natürlich auch nur das Spiegelbild dessen, was Erblasser und Erben im Leben repräsentiert haben. Egal wie die Dinge stehen: Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Vielleicht kann auch der Familienfriede ein Grund sein, Streitigkeiten nicht bis auf die Spitze zu treiben und im Wege des gegenseitigen Gebens und Nehmens eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen.

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1 Gedanke zu „Erbengemeinschaft und Anwalt: als Miterbe professionellen Rechtsrat finden“

  1. Oft kommt man bei Erbengemeinschaften gar nicht ohne einen Anwalt für Erbrecht aus. Meistens sind zu viele Parteien beteiligt und es werden unterschiedliche Dinge gewollt. Da ist eine aussenstehende Person garkeine unkluge Entscheidung um schnellstmöglich eine Lösung zu finden.

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