Erbrecht

Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2023 von Dr. jur. Stephan Seitz

Prozesskostenrechner: Anwaltskosten und Gerichtskosten berechnen

12 Minuten sinnvoll investierte Lesezeit
 

Bevor Sie mit anwaltlicher Unterstützung gegen einen Dritten vorgehen – und damit sowohl Rechtsanwaltskosten wie auch Gerichtskosten entstehen – ist es sinnvoll sich erstmal ein Bild von den zu erwartenden Kosten zu verschaffen. Über den nachfolgenden Schnellrechner können Sie getrennt nach außergerichtlichem oder gerichtlichem Vorgehen eine Einschätzung ermitteln, welche Prozesskosten die rechtliche Auseinandersetzung mit sich bringen wird. Wichtig zu wissen: wenn Sie gerichtlich vorgehen, kommen im Falle des Unterliegens auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite auf Sie zu!

Ich berechne nur die Kosten für eine streitige Auseinandersetzung vor den Zivilgerichten (Amtsgericht oder Landgericht als Erstinstanz). Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten sind zwar ähnlich, folgen aber in Details eigenen Regeln und werden daher nicht ausdrücklich ausgewiesen. Ganz gesonderte Regelungen gelten hingegen für den Strafprozess, nachfolgende Ausführungen passen hierfür garnicht.


 

Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite


Dr. Stephan Seitz
Hier schreibt Dr. jur. Stephan Seitz

Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Der Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung sowie zur Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Prozesskosten: was kostet ein Anwalt

Welche Hilfe bietet ein Prozesskostenrechner?

Anwälte sind eine Notwendigkeit, wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen wollen, genauso wie Sie zum Arzt gehen, wenn Sie Schmerzen haben oder zum Architekten, wenn Sie ein Haus bauen möchten. Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung und Vertretung ergibt sich daraus, dass das Rechtssystem unsere komplexen Lebensverhältnisse nachvollzieht und Regelungen schafft, die der Jurist für den Laien übersetzt. Sie tun sich leichter, die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, wenn Sie wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Dazu sollten Sie wissen, welche Vorgaben es gibt, wenn der Anwalt seine Gebühren für eine außergerichtliche Beratung oder eine gerichtliche Vertretung abrechnet.

Über meinen Prozesskostenrechner können Sie mit Eingabe bestimmter Zahlenwerte Ihren Prozesskostenaufwand kalkulieren. Im Prinzip genügt die Eingabe des Geschäfts- oder Streitwertes. Das Ergebnis ist trotzdem nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte verstehen Sie, wenn Sie wissen, wie das Ergebnis zustande kommt.

Voraussetzung ist, dass Sie die richtigen Zahlenwerte eingeben und wissen, nach welcher Maßgabe Sie die Werte beziffern. Vor allem müssen Sie wissen, wie die Anwaltsgebühren im Hinblick auf die jeweilige Tätigkeit eines Rechtsanwalts berechnet werden. Sie tun sich mit Ihrer Einschätzung wesentlich leichter, wenn Sie ungefähr wissen, auf was es dabei ankommt und mit den Begrifflichkeiten umgehen können. So sollten Sie wissen, was der Streitwert bedeutet, wie Streitwerte beziffert werden, wie Sie die Unterschiede zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung verstehen oder inwieweit Sie verpflichtet sind, die Anwaltsgebühren des Gegners zu bezahlen.

Was der Unterschied zwischen außergerichtlicher Beratung und gerichtlicher Vertretung?

Gehen Sie zum Rechtsanwalt, bedeutet dies nicht, dass Sie sofort bei Gericht landen. Ein Rechtsanwalt wird Sie zunächst außergerichtlich beraten und Sie in einer ersten Einschätzung der Rechtslage über Ihre Rechte oder vielleicht auch Pflichten informieren. Nur dann, wenn Sie darauf angewiesen sind, Ihre Rechte mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen oder eventuelle Pflichten gerichtlich klären zu lassen, wird Sie der Anwalt vor Gericht vertreten. Je nachdem, ob der Anwalt Sie außergerichtlich berät oder gerichtlich vertritt, berechnen sich die Gebühren unterschiedlich.

Was sind Geschäftswert, Gegenstandswert und Streitwert?

Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Geschäftswert (auch Gegenstandswert) oder Streitwert der Angelegenheit. Damit wird der Wert bezeichnet, wegen dessen Sie sich rechtlich beraten oder vertreten lassen.

Praxis-Beispiel: Fordern Sie als gesetzlicher Erbe Ihren Pflichtteil und beziffern dessen Höhe auf beispielsweise 5.000 €, beträgt der Geschäftswert (auch Gegenstandswert) 5.000 €. Danach rechnet der Anwalt für seine außergerichtliche Beratung oder Vertretung seine Gebühren ab. Wenn Sie den Pflichtteil gerichtlich einklagen, spricht man gerne vom „Streitwert“.

Geschäftswert, Gegenstandswert und Streitwert sind ansonsten die gleichen Begriffe. Im Familienrecht spricht man auch noch vom Verfahrenswert. Lässt sich der Gegenstands- oder Streitwert nicht genau beziffern, gehen die Gerichte gerne von einem Regelstreitwert von 4.000 € aus. Ansonsten enthält das Gerichtskostengesetz eine Reihe von Vorschriften, nach denen sich in einzelnen Rechtsstreitigkeiten Geschäfts- und Streitwerte berechnen lassen.

Praxis-Beispiel: Sie haben eine Mietwohnung geerbt. Der Mieter ist mit der Miete in Verzug. Sie kündigen den Mietvertrag. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptieren will, ziehen Sie vor Gericht. Geschäfts-und Streitwert beziffern sich nach dem zwölffachen Betrag der Nettokaltmiete. Beträgt die Kaltmiete 400 €, ergibt sich daraus ein Geschäfts- und Streitwert von 4.800 €.

Wo sind die Rechtsanwaltsgebühren geregelt?

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es bestimmt in Abhängigkeit von Geschäftswert oder Streitwert und der jeweiligen Tätigkeit des Anwalts die Höhe der Gebühren. Anhand einer Gebührentabelle im Vergütungsverzeichnis (VV) können Sie erkennen, welche Gebühr bei verschiedenen Streitwerten anfällt. Das Vergütungsverzeichnis enthält jeweils eine volle Gebühr. Sie wird als 1,0 Gebühr bezeichnet. Im Einzelfall kann die Gebühr einen Bruchteil der 1,0 Gebühr betragen oder über diese 1,0 Gebühr hinausgehen.

Praxis-Beispiel: Die sogenannte Geschäftsgebühr ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) bestimmt. Der Gebührenrahmen reicht von 0,5 – 2,5. Innerhalb dieses Rahmens kann der Anwalt die Geschäftsgebühr bestimmen. Die übliche Mittelgebühr beträgt 1,3.

Wie werden die Gerichtskosten ermittelt?

Auch die Gerichtskosten bemessen sich nach dem maßgeblichen Streitwert des Rechtsstreits. Die Gebührensätze sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG Anlage 1) geregelt und in der Gebührentabelle beziffert (GNotKG Anlage 2).

Praxis-Beispiel: Das Verfahren über die Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers löst eine 0,5 Gerichtsgebühr aus. Bei einem Geschäftswert bis 1.000 € fällt so eine Gerichtsgebühr von 26,50 € an. Oder beantragen Sie als Erbe bei Gericht einen Notar mit der amtlichen Aufnahme eines Nachlassinventars zu beauftragen, erhalten Sie vom Gericht eine Gebührenrechnung über 40 €.

Wer trägt welche Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

Streiten Sie sich gerichtlich, haben Sie für den Fall Ihres Obsiegens einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner. Ihr unterlegener Gegner muss sämtliche Verfahrenskosten bezahlen. Umgekehrt bezahlen Sie sämtliche Verfahrenskosten allein, wenn Sie den Prozess verlieren. Insbesondere müssen Sie auch die Anwaltskosten Ihres Gegners erstatten – allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Nimmt sich ihr Gegner einen Anwalt, der nur auf Basis von sehr teuren Stundensätzen arbeitet, so müssen Sie diese nicht in voller Höhe erstatten. Das sind die Regeln. Davon gibt es natürlich wiederum Ausnahmen.

Ausnahmen: Führen Sie einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, gibt es eine besondere Regelung. Wenn Sie den Prozess gewinnen, haben Sie trotzdem keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner. Jede Partei trägt ihre Anwaltsgebühren selbst. Ihr Vorteil als Arbeitnehmer besteht darin, dass Sie nicht die Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers tragen müssen. Lediglich die Gerichtsgebühren werden im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens aufgeteilt.

Wie werden die Anwaltskosten bei einem Vergleich verteilt?

Nicht jeder Rechtsstreit endet mit einem Urteil. Richter sind im Hinblick auf die Wahrung des Rechtsfriedens sehr daran interessiert, die Parteien des Rechtsstreits zu motivieren, sich vergleichsweise zu einigen. Verständigen Sie sich spätestens in der mündlichen Verhandlung auf einen Vergleich, schlägt sich Ihre Einigung auch in den Gebühren und der Gebührenverteilung nieder.

Ein Vergleich kommt dann zustande, wenn die Parteien nicht auf ihrer maximalen Forderung bestehen und sich bereit zeigen, auf den Gegner zuzugehen und Zugeständnisse zu machen. Vergleiche bieten sich insbesondere dann an, wenn die Rechtslage kompliziert und der Ausgang des Rechtsstreits nicht sicher vorherzusagen ist. Um Überraschungen und den Worst Case zu vermeiden, ist der Vergleich oft die bessere Alternative. Im Regelfall werden die Kosten untereinander aufgeteilt oder im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens verteilt.

Praxis-Beispiel: Sie klagen gegen den Alleinerben Ihren Pflichtteil in Höhe von 100.000,00 €. Da Sie sich wegen des Verkehrswertes der zum Nachlass gehörenden Immobilie streiten, akzeptieren Sie den Vorschlag des Gerichts, sich auf einen Betrag von 70.000 € vergleichsweise zu einigen. Sie obsiegen also in Höhe von 70.000 €, während Ihr Gegner in Höhe von 30.000 € unterlegen ist. Das Gericht wird die Gerichts- und Anwaltsgebühren im Verhältnis von 7 zu 3 aufteilen.

Was ist, wenn ich die Klage zurücknehme?

Erkennen Sie, dass Ihre Klage wenig Erfolgsaussichten hat, können Sie die Klage jederzeit bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurücknehmen. Sie tragen dann die Verfahrenskosten allein, auch die Kosten des Rechtsanwalts Ihres Gegners. Die Klagerücknahme kann günstiger sein, wenn Sie damit vermeiden, dass Ihnen im Fall des Unterliegens die volle Kostenlast auferlegt wird.

Wichtige Begriffe für die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung

Rahmengebühren: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthält Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren.

Betragsrahmengebühr: Bei den Betragsrahmengebühren bestimmt das Gesetz für die Gebühr einen Gebührenrahmen in Form von Mindest- und Höchstbeträgen.

Beispiel: So ist in Rentenangelegenheiten eine Gebühr von 50 € bis 550 € vorgesehen. Die konkrete Gebühr bemisst sich nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten.

Satzrahmengebühr: Die Satzrahmengebühren berechnen sich nach dem Geschäftswert einer Angelegenheit. Dabei ist der Gebührensatz nicht konkret festgelegt, sondern aus einem Satzrahmen zu entnehmen. Der Satzrahmen für eine Geschäftsgebühr reicht von 0,5 – 2,5. Auch hier bemisst der Anwalt die genaue Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit seiner Tätigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie nach dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Praxis-Beispiel: Der Geschäftswert beträgt 5.000 Euro. Daraus ergibt sich eine 1,0 Geschäftsgebühr von 384,37 €. Berechnet der Anwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr, stellt er 492,54 € in Rechnung. Berechnet er lediglich eine 0,55 Gebühr, zahlen Sie 213,05 €.

Prozesskosten berechnen, wenn der Anwalt außergerichtlich tätig wird

Die Erstberatungsgebühr für Verbraucher

Benötigen Sie als Privatperson einen Rat oder eine Auskunft, darf der Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch eine Erstberatungsgebühr berechnen. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt höchstens 190 €  zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer zuzüglich einer Kostenpauschale von bis zu 20 €, insgesamt 246,10 €. Sollten Sie zur Einschätzung der Rechtslage ein Gutachten benötigen, darf der Anwalt höchstens 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Auf die Höhe des Streit- oder Gegenstandswertes kommt es nicht an. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber den Schritt zum Anwalt erleichtern.

Sofern Ihre rechtliche Situation komplex ist und sich in einem ersten Beratungsgespräch nicht zuverlässig einschätzen lässt, kann der Anwalt eine Gebührenvereinbarung vorschlagen. Sie können dann unverbindlich entscheiden, ob Sie die Dienste des Anwalts weiterhin in Anspruch nehmen oder es bei der Erstberatung belassen und lediglich die Erstberatungsgebühr bezahlen.

Anwälte dürfen die Erstberatung auch kostenfrei anbieten. Sie tun dies meist in der Erwartung, dass der Mandant das Mandat erteilt und der Anwalt seinen Kostenaufwand dann in Abhängigkeit vom Streitwert ganz normal abrechnet. Sofern Sie keine Gebührenvereinbarung getroffen haben, kann der Anwalt für die Erstberatung auf jeden Fall die Erstberatungsgebühr abrechnen.

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Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung

Geht Ihr Beratungsbedarf über die Erstberatung hinaus oder lassen Sie sich außergerichtlich gegenüber einer anderen Person, einem Unternehmen oder einer Behörde vertreten, berechnet der Anwalt für seine jeweilige Tätigkeit besondere Gebühren. Die dafür maßgebliche Gebühr ist die Geschäftsgebühr. Der Anwalt betreibt in Ihrem Auftrag „Ihr Geschäft“. Können Sie sich mit dem Gegner einigen, berechnet der Anwalt zusätzlich eine Einigungsgebühr (siehe dazu oben). Weitere Gebühren sieht das Gesetz nicht vor.

Die außergerichtliche Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr berechnet der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts oder für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Nr. 2300 VV RVG). Sie ist eine Satzrahmengebühr. Der Rahmen reicht von 0,5 – 2,5. Damit ist die anwaltliche Tätigkeit für die Aufnahme des Mandats, das Aktenstudium, das Studium der Fachliteratur und Rechtsprechung, die Besprechung und Anfertigung aller notwendigen Schreiben und die Korrespondenz mit Mandanten, Gegnern und Dritten abgegolten.

Innerhalb des Rahmens von 0,5 – 2,5 berechnet der Anwalt seine Gebühr. Eine reine Beratung ohne besondere Schwierigkeiten löst meist eine 0,55 Beratungsgebühr aus. Dies also der 55. Teil einer vollen 1,0 Gebühr. Im Regelfall berechnet der Anwalt aber eine Mittelgebühr in Höhe von 1,3. Eine Gebühr von mehr als 1,3 darf der Anwalt nur fordern, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig ist (Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG).

Die außergerichtliche Einigungsgebühr

Der Rechtsanwalt kann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine 1,5 Einigungsgebühr berechnen, wenn durch seine Mitwirkung ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Sie einigen sich also mit Ihrem Gegner. Dafür, dass Ihr Anwalt die Einigung ermöglicht hat, darf er eine 1,5 Einigungsgebühr berechnen (Nr. 1000 VV RVG). Das Gesetz motiviert mit dem Faktor 1,5 den Anwalt, dass er auf eine außergerichtliche Beilegung einer streitigen Angelegenheit hinwirkt und möglichst nicht die Gerichte bemüht.

Welche Vergütungsvereinbarungen sind möglich?

Rechtsanwälte sind verpflichtet, ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Lediglich im außergerichtlichen Bereich sind davon abweichende Vereinbarung erlaubt. Im gerichtlichen Bereich sind die Gebührensätze vorgegeben und lassen kaum Spielräume. Hier darf allein eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, nicht darunter.

  • Im einfachsten Fall vereinbaren Sie, dass der Rechtsanwalt seine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet und die üblichen Gebühren in Rechnung stellt.
  • Sie vereinbaren Hinblick auf die konkrete Angelegenheit einen von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Gegenstandswert. Beispiel: Das zum Nachlass gehörende Haus hat einen Verkehrswert von 500.000 €. Sie vereinbaren als Gegenstandswert aber nur 300.000 €.
  • Sie vereinbaren für die außergerichtliche Beratung ein Stundenhonorar. Anwälte rechnen je nach Kompetenz und Aufwand und der Bedeutung der Angelegenheit Stundenhonorare von ca. 50 € bis ca. 350 € ab.
  • Sie treffen unabhängig vom Geschäftswert für die außergerichtliche Beratung und Vertretung eine Pauschalhonorarvereinbarung.
  • Sie treffen eine Erfolgshonorarvereinbarung.

Wann kann ich ein Erfolgshonorar mit meinem Anwalt vereinbaren?

Rechtsanwälte dürfen im Einzelfall für die außergerichtliche Tätigkeit ein Erfolgshonorar vereinbaren, wenn Sie als Mandant aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten würden (§ 4a RVG). Im gerichtlichen Verfahren jedoch muss der Anwalt die gesetzlichen Gebühren berechnen und darf eine geringere als die gesetzliche Vergütung nur vereinbaren, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.

Voraussetzungen für die Vereinbarung einer Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt

  • Der Anwalt muss die Vergütungsvereinbarung als solche bezeichnen.
  • Die Vergütungsvereinbarung darf nicht in der anwaltlichen Vollmacht enthalten sein.
  • Die Vergütungsvereinbarung muss sich optisch von anderen Erklärungen in demselben Schriftstück abheben und als Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein.
  • Die Vereinbarung muss den Hinweis enthalten, dass die Kostenerstattung durch den Gegner im Erfolgsfall nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung erfolgt.
  • Sofern ausdrücklich ein Erfolgshonorar vereinbart werden soll, muss bei Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung für das gerichtliche Verfahren im Fall des Misserfolgs zugleich auch eine Regelung enthalten sein, nach der im Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.

Prozesskosten berechnen, wenn der Anwalt gerichtlich tätig wird

Die Verfahrensgebühr

Reicht der Rechtsanwalt bei Gericht eine Klageschrift ein oder beantragt ein gerichtliches Verfahren, erhält er eine 1,3 Verfahrensgebühr ((Nr. 3100 VV RVG). Gleiches gilt für den Anwalt des Gegners, der auf die Klageschrift oder den Antrag des Klägers reagiert.

Die Terminsgebühr

Lassen Sie sich im Verhandlungstermin vor Gericht anwaltlich vertreten, berechnet der Anwalt für die Wahrnehmung des Gerichtstermins eine 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG). Die Gebühr fällt in jeder Instanz nur einmal an, auch wenn der Anwalt mehrere Verhandlungstermine wahrnehmen muss. Die Terminsgebühr fällt auch für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins an, wenn Sie die Klageschrift selbst angefertigt haben und sich lediglich im Verhandlungstermin vor Gericht anwaltlich vertreten lassen.

Gerichtliche Einigungsgebühr

Auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung löst die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss einer Vereinbarung, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, eine 1,5 Einigungsgebühr aus (Nr. 1000 VV RVG).

Anrechnung außergerichtlicher Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Die gerichtliche Verfahrensgebühr vermindert sich um die Hälfte, höchstens aber um 0,75, wenn bei identischem Streitgegenstand eine Geschäftsgebühr entstanden ist. Die Geschäftsgebühr wird also insoweit auf die Verfahrensgebühr angerechnet, wenn der Anwalt über die außergerichtliche Vertretung hinaus den Mandanten vor Gericht vertritt.

Wie berechnen sich die Rechtsanwaltskosten bei mehreren Auftraggebern, sog. Erhöhungsgebühr?

Vertritt der Anwalt mehrere Personen in der gleichen Angelegenheit, darf er höhere Gebühren berechnen. Lassen Sie sich beispielsweise als Erbengemeinschaft außergerichtlich beraten oder gerichtlich vertreten, darf der Anwalt für jeden Miterben zusätzlich 0,3 Gebühr fordern. Die Grenze liegt bei 2,0 Gebühren. Nur die Gebühren, die als Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bezeichnet sind, sind auch erhöhungsfähig. Terminsgebühr und Einigungsgebühr sind hingegen nicht erhöhungsfähig. Umgekehrt müssen Sie diese erhöhten Gebühren erstatten, wenn der Anwalt auf der Gegenseite mehrere Personen vertritt und Sie den Prozess verlieren.

Praxis-Beispiel: Besteht Ihre Erbengemeinschaft aus drei Miterben, darf der Anwalt auf die übliche 1,3 Geschäftsgebühr und die 1,3 Verfahrensgebühr zusätzlich 2 × 0,3 Gebühren aufschlagen und insgesamt eine 1,9 Gebühr berechnen.

Welche Auslagen fallen beim Rechtsstreit an?

Welche zusätzlichen Kosten können bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts noch anfallen? Mit den Gebühren werden auch die Geschäftskosten des Anwalts für den Betrieb seiner Kanzlei abgegolten. Dazu gehören Büromiete, Personalkosten oder die Investitionen für den Computer und die Telefonanlage.

Sonstige Auslagen: Eine Dokumentenpauschale in Höhe von 20 €, Telefon- und Portokosten, Reisekosten und Umsatzsteuer darf der Anwalt zusätzlich in Rechnung stellen.

Praxis-Beispiel: Sie beauftragen einen Rechtsanwalt in Hamburg. Ihr Anwalt vertritt Sie vor dem Landgericht München. Den Kostenaufwand für die Fahrt mit dem Zug und die Unterkunft im Hotel darf der Anwalt zusätzlich abrechnen. Verdienen darf er daran allerdings nichts.

Sachverständiger, Gutachter: Oft lassen sich Rechtsstreitigkeiten nur beurteilen, wenn ein Sachverständiger oder Gutachter die Fakten geklärt hat. Beauftragen Sie außergerichtlich einen Sachverständigen, braucht der Gegner die Kosten nur in Ausnahmefällen zu erstatten, insbesondere wenn Sie den Sachverhalt ohne den Sachverständigen nicht hätten zuverlässig einschätzen können und zur Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung darauf angewiesen waren, einen Sachverständigen zu bemühen. Beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, zahlt derjenige die Kosten, der den Prozess verliert oder teilt ihm Vergleichsfall die Kosten im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens auf.

Praxis-Beispiel: Um Ihren Pflichtteil zu beziffern, sind Sie darauf angewiesen, den Verkehrswert des zum Nachlass gehörenden Mehrfamilienhauses durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Um das Risiko einer Kostenerstattung zu vermeiden, verständigen Sie sich idealerweise mit den Erben, dass die Ermittlung des Verkehrswertes im beiderseitigen Interesse liegt und die Kosten für den Gutachter aufgeteilt werden.

Wie verläuft die Kostenerstattung, wenn ich im Streitfall obsiege?

Im Verhältnis zu Ihrem Anwalt sind Sie stets der Gebührenschuldner. Kann der Anwalt den Gegner dazu bewegen, Ihre Forderung zu erfüllen, muss der Gegner Ihre Anwaltsgebühren regelmäßig erstatten.

Obsiegen Sie im Rechtsstreit, entscheidet das Gericht in seinem Urteil auch über die Kosten und erlässt auf Ihren Antrag hin einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Darin ist bestimmt, dass der Gegner die Verfahrenskosten zu zahlen hat oder wie die Verfahrenskosten verteilt werden. Auf der Grundlage dieses Kostenfestsetzungsbeschlusses können Sie Ihre Kosten beim Gegner geltend machen und notfalls auch zwangsweise vollstrecken.

Anwaltskosten berechnen

Was deckt die Rechtsschutzversicherung im Erbrecht ab?

Rechtsstreitigkeiten im Erbrecht sind vom Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung ausdrücklich ausgenommen. Sie erscheinen für viele Versicherer als nicht kalkulierbar. Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in erbrechtlichen Angelegenheiten allerdings die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung.

Wie und wann erhalte ich Prozesskostenhilfe?

Sind Sie aufgrund Ihrer Eigentumsverhältnisse außerstande, die Gebühren für einen Rechtsanwalt zu bezahlen, hilft Ihnen der Staat. So können Sie beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt beantragen oder für die gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe erhalten. Dann übernimmt der Staat die Verfahrenskosten. Bei der Beratungshilfe zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro. Ab einem gewissen Einkommen müssen Sie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings die von der Gerichtskasse zunächst verauslagten Verfahrensgebühren ratenweise an die Gerichtskasse wieder erstatten.

Zu guter Letzt: Sie sind jetzt gut gerüstet, meinen Prozesskostenrechner zu nutzen. Sie brauchen lediglich den Geschäfts- oder Streitwert einzugeben und erfahren, mit welchen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten Sie rechnen müssen. Zusätzlich können Sie unter „Optionen“ angeben, ob es weitere Verfahrensbeteiligte gibt. Wenn Sie „Details“ anklicken, erhalten Sie Angaben, wie sich die Gebühren berechnen. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Das Kostenrecht ist komplex und stellt der mühevollen Versuch des Gesetzgebers dar, die anwaltlichen Gebühren im Einzelfall möglichst sachgerecht zu begründen.


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